Üblicherweise wird
Leichtbeton, insbesondere Porenbeton, für den
Neubau und die Modernisierung von Ein- und
Zweifamilienhäusern, für mehrgeschossige
Wohnungsbauten und die Errichtung von
Wirtschaftsbauten verwendet.
Bei diesen Verwendungszwecken wird der Beton
immer fest mit einem anderen Element im Gebäude,
insbesondere mit Böden und Wänden verbaut.
Somit kommen bei derart verbautem Beton nicht
mehr die Vorteile der guten Transportierbarkeit,
die durch sein geringes Gewicht bedingt sind, zu
tragen.
Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass Leichtbeton
als Werkstoff zur Herstellung von
transportierbaren Möbeln verwendet wird.
Das
transportierbare Möbel, das zumindest teilweise
aus Leichtbeton besteht, weist geringes Gewicht
auf und ist deshalb gut transportierbar. Aufgrund
der Festigkeit von Leichtbeton ist das Möbel
auch sehr stabil. Ferner lässt sich Leichtbeton
sehr gut verarbeiten, so dass sich mit diesem
Material auf einfache Weise individuell nach
Kundenwunsch angefertigte Möbel herstellen
lassen.
Da
Leichtbeton - im Gegensatz zu Holz - nicht
brennbar ist, sind Möbel aus Leichtbeton
feuerfest und dürfen somit in öffentlichen Gebäuden
auch in Fluchtwegen aufgestellt werden.
Aufgrund
der guten Wärmedämmung übernehmen die Möbel
ferner eine Isolierfunktion, so dass der
Energieverbrauch in Gebäuden durch die
Verwendung solcher Möbel gesenkt werden kann.
Vorzugsweise
werden ein oder mehrere tragende Teile des Möbels
aus Leichtbeton gefertigt. Ein solches Möbel
weist aufgrund der hohen Festigkeit von
Leichtbeton eine sehr gute Stabilität auf.
Das
Möbel ist in einer vorteilhaften Ausführungsform
zerlegbar ausgestaltet.
Die Einzelelemente lassen sich im zerlegten
Zustand gut transportieren, denn die Teile aus
Leichtbeton weisen vorzugsweise maximal ein
Gewicht von
ca. 60 kg auf.
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