Transportierbares Möbel aus Leichtbeton
 
Urkunde
über die Eintragung als
Gebrauchsmuster

Biographische Daten Beschreibung Schutzansprüche

Üblicherweise wird Leichtbeton, insbesondere Porenbeton, für den Neubau und die Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern, für mehrgeschossige Wohnungsbauten und die Errichtung von Wirtschaftsbauten verwendet.
Bei diesen Verwendungszwecken wird der Beton immer fest mit einem anderen Element im Gebäude, insbesondere mit Böden und Wänden verbaut. Somit kommen bei derart verbautem Beton nicht mehr die Vorteile der guten Transportierbarkeit, die durch sein geringes Gewicht bedingt sind, zu tragen.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass Leichtbeton als Werkstoff zur Herstellung von transportierbaren Möbeln verwendet wird.

Das transportierbare Möbel, das zumindest teilweise aus Leichtbeton besteht, weist geringes Gewicht auf und ist deshalb gut transportierbar. Aufgrund der Festigkeit von Leichtbeton ist das Möbel auch sehr stabil. Ferner lässt sich Leichtbeton sehr gut verarbeiten, so dass sich mit diesem Material auf einfache Weise individuell nach Kundenwunsch angefertigte Möbel herstellen lassen.

Da Leichtbeton - im Gegensatz zu Holz - nicht brennbar ist, sind Möbel aus Leichtbeton feuerfest und dürfen somit in öffentlichen Gebäuden auch in Fluchtwegen aufgestellt werden.

Aufgrund der guten Wärmedämmung übernehmen die Möbel ferner eine Isolierfunktion, so dass der Energieverbrauch in Gebäuden durch die Verwendung solcher Möbel gesenkt werden kann.

Vorzugsweise werden ein oder mehrere tragende Teile des Möbels aus Leichtbeton gefertigt. Ein solches Möbel weist aufgrund der hohen Festigkeit von Leichtbeton eine sehr gute Stabilität auf.

Das Möbel ist in einer vorteilhaften Ausführungsform zerlegbar ausgestaltet.
Die Einzelelemente lassen sich im zerlegten Zustand gut transportieren, denn die Teile aus Leichtbeton weisen vorzugsweise maximal ein Gewicht von ca. 60 kg auf.

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